Ein kurzer Guide durch den BAföG-Dschungel

"Ziel des BAföG ist es [...], allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht", heißt es.
[Foto: pixabay.com]

Doch der Weg bis zur Förderung ist oftmals lang und steinig. Wer an BAföG denkt, verbindet damit das Ausfüllen endloser Formulare, das Sammeln von Einkommensnachweisen und das ständige Hinterhertelefonieren, weil irgendeine Bescheinigung fehlt. Das muss allerdings nicht sein, wenn ihr euch vorab informiert - und so viel vorneweg: In der Regel ist BAföG den Aufwand definitiv wert!

Oftmals ist es aus den unterschiedlichsten Gründen nicht möglich, dass eure Familien euch während des Studiums finanziell unterstützen. Auch wenn die Studiengebühren entfallen, muss dennoch Geld für die Miete, Bahn- oder Bustickets, Essen und einen Haufen weiterer Dinge her. Je nach Studiengang (oder -ort) ist es neben der ständigen Anwesenheitspflicht sehr schwierig, nebenher zu jobben. Dann kann BAföG Studierende in vielerlei Hinsicht entlasten. Gleichzeitig gibt es eine Reihe von Bedingungen, die die BAföG-Empfängerinnen und Empfänger beachten müssen. Hier zum Überblick:

Wer hat einen Anspruch auf BAföG?

Einer der großen "Nachteile" von BAföG ist die Antragstellung, die einem unterschiedlich viel Zeit und Nerven rauben kann, insbesondere dann, wenn ihr bisher eher selten mit Anträgen und Formularen zu tun hattet. In erster Linie braucht ihr für den Antrag vor allem eins: Geduld, Geduld und noch einmal Geduld.

Ein kleiner Trost für diejenigen unter euch, die sich gerade (oder bald) mit dem Ausfüllen abplagen: Die Antragstellung wird kontinuierlich überarbeitet und verbessert, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren und die Dauer bis zur Bewilligung des Antrags zu verkürzen. Ihr solltet also nicht die Flinte ins Korn werfen, wenn ihr zum ersten Mal mit der Anzahl der sogenannten Formblätter konfrontiert werdet. Tief durchatmen, denn es ist wirklich machbar - und außerdem es gibt tatkräftige Unterstützung vom Studierendenwerk der Universität Stuttgart, wenn ihr an einer Stelle nicht weiter wisst.

Wann hat man als Studierender überhaupt Anspruch auf eine Förderung? Als BAföG-berechtigt gelten folgende Personen:

Neben Deutschen sind auch viele Ausländer/innen BAföG-berechtigt. Vom Grundsatz förderungsberechtigt sind Ausländer/innen, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und bereits gesellschaftlich integriert sind. Dies sind beispielsweise Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis.
Symbolbild von Hand, die Vertrag unterschreibt.
Zu jedem BAföG-Antrag gehört eine Reihe von Nachweisen und Bescheinigungen.

Wovon hängt die Förderung ab?

Pauschale Aussagen sind an dieser Stelle schwierig. Wenn ihr die erste Hürde gemeistert habt und euch mit der Antragstellung auseinandersetzt, müsst ihr euch über folgendes im Klaren sein: Von euch wird erwartet, in bestimmten Zeiträumen Leistungsnachweise zu erbringen, die dokumentieren, dass ihr ordentlich studiert. Ordentlich studieren bedeutet: Veranstaltungen mit einem Leistungsnachweis abzuschließen und die jeweils erforderlichen ECTS zu erhalten.

Dahinter steckt keine reine Schikane oder bloße Bürokratie. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass das Studium in der zu erwartenden Regelstudienzeit abgeschlossen wird. Und da die Mitarbeiter*innen vom BAföG-Amt nicht hellsehen können, ist eine entsprechende Dokumentation eurer bisherigen Leistungen notwendig:

Erforderlich sind Leistungen, die erwarten lassen, dass das angestrebte Ausbildungsziel auch tatsächlich erreicht wird. [...] Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen müssen zudem zu Beginn des fünften Fachsemesters entsprechende Leistungsnachweise vorlegen. Schreiben die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen eine Zwischenprüfung oder einen entsprechenden Leistungsnachweis bereits vor Beginn des dritten Fachsemesters verbindlich vor, ist die Förderung auch im dritten und vierten Fachsemester von der Vorlage entsprechender Nachweise abhängig.

Auch das Alter spielt eine nicht zu vernachlässigende Rolle, wenn es um BAföG geht. Ihr könnt bis zum Alter von 30 bzw. 35 Jahren (im Masterstudium) gefördert werden, wobei euer Alter bei der Aufnahme des Studiums entscheidend ist.

Wie viel BAföG steht mir zu?

Pauschal lässt sich auch diese Frage nicht beantworten, da die Höhe des Betrags von verschiedenen Faktoren abhängt, wie etwa dem Einkommen eurer Eltern, möglichem Unterhalt etc. Für eine erste Schätzung hilft euch ein Blick in den BAföG-Rechner von Studis Online. So könnt ihr vorab kalkulieren, ob ihr eventuell zusätzlich zum Studium jobben solltet. Gerade in teureren Städten sind die Mietpreise in den vergangenen Jahren selbst für WG-Zimmer rasant angestiegen. Ihr solltet euch daher nicht alleine auf BAföG verlassen.

Wie lange werde ich gefördert?

Die Förderungshöchstdauer wird durch die Regelstudienzeit eures Studiengangs festgelegt; in manchen Studiengängen entspricht das 6 Semestern, in anderen 7 oder sogar mehr. Aktuell könnt ihr mit bis zu 861 Euro monatlich gefördert werden.

Symbolbild Uhr
Time is money.

Warum sollte ich mich mit der Antragstellung beeilen?

Der BAföG-Antrag hat es auf den ersten Blick ganz schön in sich. Unzählige Nachweise müssen erbracht werden. Am wichtigsten ist beim erstmaligen Stellen des Antrags jedoch, dass ihr ihn rechtzeitig beantragt und zwar auch dann, wenn euch noch Nachweise und/oder Bescheinigungen fehlen, sonst wartet ihr um Umständen Monate auf die Bewilligung und sitzt solange finanziell auf dem Trockenen. Um das zu verhindern stellt ihr einen sogenannten formlosen Antrag, in dem deutlich wird, dass ihr BAföG beziehen möchtet. Ein Beispiel hierfür findet ihr auf Studis Online.

Wo stelle ich den Antrag?

Den BAföG-Antrag stellt ihr beim Studierendenwerk der Universität Stuttgart. Alle dazu benötigten Formblätter (mit Ausfüllhinweisen) könnt ihr als pdf-Dateien herunterladen und ausfüllen.

Studiengangwechsel - was ist mit meinem BAföG?

Solltet ihr rechtzeitig feststellen, dass ihr euch für das falsche Studium entschieden habt, könnt ihr auch nach einem Studiengangswechsel weiterhin gefördert werden. Wichtig ist dabei folgende zeitliche Begrenzung: Euer Fachrichtungswechsel darf zum einen nicht später als nach dem 3. Fachsemester erfolgen und zum anderen müsst ihr triftige Gründe für den Wechsel darlegen, sonst endet die Förderung (außer in Ausnahmefällen).

Symbolbild Geld und Stifte
Ohne Moos nix los: Studieren mit BAföG.

Kein Kontakt zu meinen Eltern - heißt das, ich bekomme nichts?

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass ihr nur dann BAföG erhaltet, wenn eure Eltern kooperieren und euch die für die Bewilligung geforderten Einkommensnachweise zukommen lassen. Auch ohne Kontakt zu euren Eltern könnt ihr mithilfe von BAföG während des Studiums finanziell unterstützt werden, sofern ihr BAföG-berechtigt seid.

Hierfür gibt das elternunabhängige BAföG  gemäß § 11 Abs. 2a BAföG, das Studierenden beispielsweise dann gewährt wird, wenn "der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist, sie im Ausland leben (und sie dort rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, Unterhalt im Inland zu leisten)".

Weitere Informationen zum elternunabhängigen BAföG.

Schulden machen, um zu studieren?

Ob ihr zum Studieren eine finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmt oder nicht, liegt ganz bei euch. Hilfreich ist es auf jeden Fall zu wissen, dass ihr maximal 10.000 Euro des gesamten Darlehens - denn darum handelt es sich letztendlich - zurückzahlen müsst. Darüber hinaus beginnt die Rückzahlung erst "5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer".

Es handelt sich dabei zur Hälfte um einen Zuschuss und zur anderen Hälfte um ein Darlehen. Unterm Strich könnt ihr euch in Abhängigkeit von der Höhe eures Verdienstes bis zu 20 Jahren Zeit nehmen, das Darlehen abzuzahlen. Beim Bundesministerium für Bildung und Forschung findet ihr weitere Hinweise zur Tilgung der BAföG-Schulden.

Ich hab da noch eine Frage ...

Natürlich bleibt die eine oder andere Frage offen. Deshalb möchte ich euch die Seite des Studierendenwerks nahelegen: "Rund ums BAföG"-FAQ. Wenn auch dann noch immer Unklarheiten bestehen oder ihr ein persönliches Gespräch möchtet, in dem ihr alle Fragen stellen könnt, die euch unter den Nägeln brennen, solltet ihr euch beim Studierendenwerk in der Holzgartenstraße 11, 70174 Stuttgart beraten lassen.

Ich wünsche euch eine erfolgreiche Antragstellung!

Romy

PS: Ihr sucht noch mehr Infos zum BAföG? Schaut doch mal beim Bundesministerium für Bildung und Forschung vorbei.

Quellen: bafög.de und Studis Online

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